
Kosten & Finanzierung
Unser Angebot an Sie: flexible Finanzierungsmöglichkeiten
Die Studiengebühren werden in zwei Raten zu 4.400 Euro jeweils zu Beginn eines Studienjahres in Rechnung gestellt, zzgl. 60 Euro Anmeldegebühr für das Auswahlgespräch im ersten und 200 Euro Verwaltungsgebühr im zweiten Studienjahr. Hinzu kommen 1.600 Euro für die Lehrberatung in der Gruppe und 800 Euro für das individuelle Persönlichkeitscoaching.
Alternativ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Studiengebühr in flexiblen Raten zu begleichen, z.B. halb- oder viertel-jährlich für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Ebenso ist es möglich die Studiengebühr pro Semester (jeweils 1.900 Euro) zu begleichen. Sprechen Sie uns an. Informieren Sie sich auch über zinslose Studienkredite bei Ihrer Hausbank.
In den Seminargebühren enthalten sind die Verpflegung am Tagungsort sowie sämtliche Seminarunterlagen. Reise- und Übernachtungskosten müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.
Steuerlicher Hinweis
Studiengebühren und die im Zusammenhang mit dem Studium stehenden Aufwendungen können – vorbehaltlich der persönlichen Besteuerungsmerkmale – im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Werbungskosten (§ 9 EStG - Fortbildungskosten), Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG – Fortbildungskosten) oder Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 5 EStG – Ausbildungskosten) geltend gemacht werden.
Ermäßigungen
Profitieren Sie von einem öffentlichen Zuschuss zu den Seminargebühren durch den Bildungsscheck NRW (nur für Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen) oder durch die Weiterbildungsprämie der Bundesregierung.

